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Ökozid als Straftat ins Grundgesetz

In Frankreich hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, "Ökozid" - die großflächige Zerstörung von Ökosystemen - als Straftatbestand zu erklären (mehr dazu hier).


Das Bündnis Ökozidgesetz setzt sich dafür ein, diesen Straftatbestand auch in Deutschland im Grundgesetz zu verankern. Jede Unterschrift - von Privatpersonen wie auch Gruppen - kann helfen, dass die Zerstörung der Ökosysteme nicht weiter straffrei bleibt.



Zusammen können wir die Regeln ändern,

um die Zerstörung zu stoppen.

Das Verbrennen des Amazonas-Regenwaldes. Die Deepwater-Horizon-Explosion im Golf von Mexiko. Zerstörerischer industrieller Fischfang. Globale Plastikverschmutzung. Die Ölkatastrophe im Nigerdelta. Das sollten Verbrechen sein. Aber das sind sie nicht.

Die Zerstörung unserer Natur geht weiter. Weil Regierungen und profitorientierte Unternehmen dafür keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten haben.

Das liegt an einer klaffenden Lücke im internationalen Völkerrecht. Die großflächige Zerstörung von Ökosystemen - Ökozid genannt - wird nicht als Verbrechen eingestuft. Damit gibt es keine Rechenschaft für die Menschen, die diese Verbrechen zu verantworten haben.

Es ist Zeit, die Regeln zu ändern. Gemeinsam können wir das internationale Strafrecht verändern, um unsere Ökosysteme zu schützen. Ökozid sollte ein internationales Verbrechen sein!


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