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Hintergrund zum Klima-Urteil: unser Restbudget

Die Durchschnittstemperatur auf der Erde hat seit 1850 um ca.1,1 Grad zugenommen. Die 10 wärmsten Jahre waren alle in den letzten 25 Jahren, die 10 kältesten alle vor 1960.


Verantwortlich für die immer rascher zunehmende Erderhitzung sind die Treibhausgase, allen voran CO2. Seit Beginn der Industrialisierung ist die CO2-Konzentration in der Atmosphäre von 280 ppm (parts per million) auf ca. 400 ppm gestiegen, also um über 40%. Ursache ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe, die in Jahrmillionen entstanden sind.


Die Gefahr ist, dass mit zunehmender Erwärmung Kippunkte erreicht werden, jenseits derer sich das Klima dramatisch verändert.


Das Ziel muss sein, die 1,5°C-Grenze einzuhalten, auf jeden Fall aber den Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C zu begrenzen.


Das ist nur möglich, wenn der Ausstoß von Treibhausgasen auf Null gebracht wird. Denn CO2 hat eine sehr lange Verweildauer in der Atmosphäre (mehrere Jahrunderte).

Der IPCC (Weltklimarat) gibt 800 Gt (Gigatonnen) als globales Restbudget ab 2018 an, wenn die Grenze von 1,75°C mit 67% Wahrscheinlichkeit gehalten werden soll.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) gibt für Deutschland bei einer angestrebten 1,5°C-Grenze ein Restbudget ab 2020 von 4,2Gt an.



Die Grafik des Wuppertalinstituts zeigt verschiedene Verhaltensmöglichkeiten an:

  1. Bei weiterhin konstantem Ausstoß von ca 700 Mt/a wäre das Budget 2026 aufgebraucht.

  2. Bei konstanter Reduktion des Emissionsausstoßes käme man bis 2033 auf Null.

  3. Der geschwungene Pfad zeigt die Möglichkeit auf, zunächst möglichst rasch zu reduzieren, um am Ende für die letzten schwierigen Anteilreduktionen Zeit zu gewinnen.

Für das Verständnis der Grafik ist wichtig, dass man sich klar macht, dass die schraffierten Flächen alle gleich groß sind, denn ihr Flächeninhalt entspricht dem Restbudget.

Hier wird klar, dass der Zielpfad der Bundesregierung zu einer Erderhitzung weit über 2°C führt und einen eklatanten Verstoß gegen das Pariser Abkommen bedeuten würde.


Das Bundesverfassungsgericht hat daher völlig zu Recht entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nicht einhält.

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